Wuppertal (epd). Das Landgericht Wuppertal hat am Freitag einen 16-jährigen Jugendlichen wegen der Planung eines islamistisch motivierten Anschlags auf jüdische Einrichtungen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Jugendliche wurde „des Sich-Bereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes schuldig gesprochen“, wie das Gericht mitteilte (AZ.: 23 KLs 3/25). Der zur Tatzeit 15 Jahre alte Angeklagte habe in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren der 1. Jugendkammer des Landgerichts die Vorwürfe eingeräumt.
Laut der Kammer hatte sich der Angeklagte in der Zeit von Ende August bis Anfang September 2024 in einem über einen Messenger-Dienst geführten Chat gegenüber seinem Chatpartner bereit erklärt, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen. Der Angeklagte hatte den Gerichtsangaben zufolge bereits am ersten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich zu seiner Radikalisierung bekannt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Beschuldigte sich in der Zeit der Planung „in einer persönlichen Ausnahmesituation“ befunden habe. Zudem sei der Jugendliche in den Chatgesprächen einem professionell agierenden Anwerber aufgesessen. Überdies habe er schon in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm geknüpft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.