Kindererziehung im EU-Ausland kann Rente in Deutschland erhöhen

Kindererziehung im EU-Ausland kann Rente in Deutschland erhöhen

Kassel (epd). Zeiten der Kindererziehung im EU-Ausland können sich in Deutschland rentenerhöhend auswirken. Das gilt selbst dann, wenn die Kindererziehungszeiten in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat zwar anerkannt, diese dort aber wegen Nichterreichen einer Mindestversicherungszeit noch nicht zu einem Rentenanspruch geführt haben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil. (AZ: B 5 R 16/23 R)

Die Klägerin arbeitete bis 1972 in Deutschland lebte von August 1975 bis 1979 mit ihrem Ehemann in Österreich. Dieser zahlte dort Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung ein. Die Ehefrau erzog in dieser Zeit die drei gemeinsamen Kinder. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland war sie selbstständig tätig, ohne in der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtig gewesen zu sein. Für einen Monat zahlte sie einen freiwilligen Beitrag, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen.

Als sie schließlich eine deutsche Regelaltersrente erhielt, wurden ihr die in Österreich anerkannten Kindererziehungszeiten nicht rentenerhöhend angerechnet. Diese seien zwar vom österreichischen Rentenversicherungsträger anerkannt worden, hätten dort aber wegen der Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit zu keinem Rentenanspruch geführt. Daher blieben die Zeiten auch in Deutschland außen vor, so die Rentenversicherung.

Das BSG urteilte, dass die in einem EU-Mitgliedstaat - hier Österreich - anerkannten Kindererziehungszeiten auch in Deutschland mitzählen. Dies gelte selbst dann, wenn die Klägerin in Österreich keinen Rentenanspruch erworben hat. Würden die Zeiten der Kindererziehung nicht bei der Regelaltersrente berücksichtigt, würde die Klägerin sonst in ihrem Recht auf Unionsbürgerfreizügigkeit verletzt.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bringt Versicherten ein Jahr Kindererziehungszeit fast einen sogenannten Entgeltpunkt. Umgerechnet seien dies 39,32 Euro höhere Rente im Monat.