Gerichtshof: Familienfehde reicht nicht für Flüchtlingsstatus aus

Gerichtshof: Familienfehde reicht nicht für Flüchtlingsstatus aus

Luxemburg, Brüssel (epd). Die Bedrohung durch eine Blutfehde im Herkunftsland reicht allein nicht aus, um als Flüchtling in der EU anerkannt zu werden. Entscheidend sei, ob Schutzsuchende einer „bestimmten sozialen Gruppe“ angehören, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (AZ: C-217/23).

Das Urteil betrifft einen afghanischen Asylbewerber in Österreich, der angibt, wegen einer Familienfehde um Landbesitz in seiner Heimat bedroht zu sein. Sein Vater und Bruder seien bereits getötet worden. Die österreichischen Behörden hatten den EuGH um eine Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie gebeten.

Der Gerichtshof stellte klar, dass eine familiäre Verwicklung in eine Blutfehde allein nicht ausreiche, um die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe im Sinne des Flüchtlingsrechts zu begründen. Eine solche Gruppe müsse von der Gesellschaft als Ganzes als eigenständig und andersartig angesehen werden, etwa durch Diskriminierung oder Stigmatisierung.

Allerdings müsse die zuständige Behörde prüfen, ob die betroffene Person Anspruch auf subsidiären Schutz hat. Dieser könne gewährt werden, wenn bei einer Rückkehr ins Herkunftsland ernsthafter Schaden drohe, unabhängig davon, ob die Bedrohung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausgehe. Dazu zählten etwa die Gefahr der Tötung durch Familienangehörige oder andere Gewalttaten.