Klima-Klage: Experten bewerten Klimawandel-Risiken unterschiedlich

Klima-Klage: Experten bewerten Klimawandel-Risiken unterschiedlich
Beweisaufnahme abgeschlossen
Ob der Essener Energiekonzern RWE für Folgen des Klimawandels haftbar gemacht werden kann, darum geht es bei der "Klima-Klage" vor dem Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hat ein peruanischer Bauer, der sein Dorf bedroht sieht.

Hamm (epd). In der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya und dem Essener Energiekonzern RWE haben Experten die durch den Klimawandel verursachten Risiken unterschiedlich bewertet. Im Mittelpunkt standen mögliche Gefahren für das Haus des Klägers durch eine Flutwelle oder Schlammlawine. Der Bauer will erreichen, dass RWE sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen vor der Erderwärmung in seiner Heimat beteiligt. (AZ: 5 U 15/17)

Die zwei vom Gericht bestellten Gutachter schätzten die Gefahr einer Gesteinslawine für das peruanische Dorf als gering ein. In den letzten Jahren seit 2016 sei lediglich eine Bewegung des Gesteins von rund 20 Zentimetern feststellbar gewesen, hieß es. Seit den 1940er Jahren habe es dort keinen dokumentierten relevanten Felssturz gegeben. Die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls, der in den nächsten 30 Jahren das Grundstück des Klägers beeinträchtigen könnte, liege bei nur wenigen Prozent.

Hingegen warnte ein von der Klägerseite geladener Experte einer internationalen Permafrost-Vereinigung, dass die festgestellte Bewegung der Felsmassen um 20 Zentimeter ein Anzeichen dafür sei, dass das Gebirge in Bewegung sei.

Bei dem Zivilrechtsstreit geht es konkret um die Frage, inwieweit der Kläger und seine Familie von einer möglichen Flutwelle aufgrund des stark angewachsenen Gletschersees Palcacocha bedroht sind. Der Kläger macht das Energie-Unternehmen mit Sitz in Essen wegen des Betriebs von Kohlekraftwerken für den Klimawandel mitverantwortlich.

Die Klage stützt sich laut dem Unterstützungsnetzwerk, dem unter anderem die deutsche Umweltorganisation Germanwatch angehört, auf Paragraf 1004 Bürgerliches Gesetzbuch. Darin heißt es: „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.“

Die Beweisaufnahme des Gerichts wurde abgeschlossen. Unklar blieb am Mittwochnachmittag zunächst noch, ob noch ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt wird.

Germanwatch erklärte, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hätten der Kläger und die Germanwatch schon jetzt gewonnen. Es werde weitere Klagen geben, die sich auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm berufen würden, erklärte der Ehrenvorsitzende von Germanwatch, Klaus Milke, am Mittwoch. Kritisch bewertete Milke die niedrige Gefahren-Einschätzung der Gutachter. Das sei ein schlechtes Signal für die Menschen in der Stadt, die Vorsorgemaßnahmen treffen müssten.

Im Jahr 2017 hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch zum Schutz von durch die Klimakrise Betroffenen gegen einen großen Emittenten wie den Energiekonzern RWE grundsätzlich für schlüssig hält. Damit wurde der Eintritt in die aktuell laufende Beweisaufnahme beschlossen. In Deutschland ist das Verfahren der erste maßgebliche Fall dieser Art.