Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von AfD und Linken gegen die Einberufung des alten Bundestags zur Entscheidung über das milliardenschwere Finanzpaket abgelehnt. Die Anträge seien unbegründet, teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Bis zum Zusammentritt des neu gewählten Bundestags sei das alte Parlament „in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt“. (Aktenzeichen: 2 BvE 3/25, 2 BvE 2/25, 2 BvE 5/25)
Mit mehreren Klagen hatten sich AfD und Linke gegen den Plan von Union und SPD gewendet, noch im alten Bundestag Grundgesetzänderungen für das geplante Schuldenpaket zur Finanzierung von Verteidigung und Infrastruktur zu beschließen. Im neu gewählten Parlament wäre die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit nur mit Stimmen der AfD oder Linken möglich. Die AfD wollte erreichen, dass die Sondersitzungen des alten Bundestags nicht stattfinden. Ziel der Linken war, dass der am 23. Februar neu gewählte Bundestag früher als geplant zusammentritt. Die konstituierende Sitzung ist für den 25. März vorgesehen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung, die Sondersitzungen nicht zu untersagen, mit der Verfahrensautonomie des Parlaments. Sie habe „besonderes Gewicht“, weil die Gefahr bestehe, dass die Beschlussfassung über die eingebrachte Gesetzesvorlage wegen des Grundsatzes der Diskontinuität „endgültig unmöglich wird“. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags endet die Zeit des alten Parlaments und alle dort nicht beendeten Verfahren „verfallen“ automatisch (Diskontinuität).
Die Forderung der Linken nach einer früheren Einberufung des neuen Bundestags lehnte das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung ab, dass darüber allein der neue Bundestag entscheide. „Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte“, hieß es. Daran fehle es.