Missbrauch: Evangelische Aufarbeitungskommissionen gehen an den Start

Missbrauch: Evangelische Aufarbeitungskommissionen gehen an den Start
Deutschlandweit nehmen Kommissionen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche ihre Arbeit auf. In Niedersachsen und Sachsen verzögert sich der Start.

Hannover (epd). Die evangelische Kirche und die Diakonie wollen einen weiteren Schritt bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gehen. In den kommenden Wochen sollen dafür deutschlandweit neun regionale Aufarbeitungsgremien, die sogenannten „Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen“ (URAK), an den Start gehen, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie am Donnerstag in Hannover mitteilten. In Sachsen und im Verbund von Niedersachsen und Bremen verzögert sich der Start jedoch.

Aus Sachsen hieß es, die Benennung der Mitglieder durch die Landesregierung und die Betroffenenvertretung werde voraussichtlich im April erfolgen. Dann werde die Kommission ihre Arbeit zügig aufnehmen. In der niedersächsisch-bremischen Kommission sind hingegen die Mitglieder zurückgetreten, die die niedersächsische Landesregierung ernannt hatte.

Die frühere niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und die Präsidentin der Klosterkammer Hannover, Thela Wernstedt, teilten dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag mit, dass sie ihr Amt nicht antreten werden. Am vergangenen Wochenende habe sich bei einem Treffen eine Mehrheit von Betroffenen dafür ausgesprochen, mit ihnen nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten zu wollen. Das habe sie dazu veranlasst, zurückzutreten. „Eine Zusammenarbeit ergibt keinen Sinn, wenn die Betroffenen das nicht wollen“, betonte Niewisch-Lennartz.

Der Betroffenenvertreter Jakob Feisthauer sagte dem epd, die Betroffenen hielten die beiden Frauen aufgrund ihrer früheren oder aktuellen Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien für befangen. Niewisch-Lennartz war Mitglied der Synode der hannoverschen Landeskirche. Die Ärztin und frühere SPD-Landtagsabgeordnete Wernstedt war ebenfalls Synodenmitglied und gehört unter anderem dem Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages an.

Feisthauer betonte, er danke beiden für ihren Rücktritt. „Für mich zeigt dies, dass Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und Ihnen die Bedürfnisse von Betroffenen wichtiger sind als die Bedürfnisse der Kirche“, schrieb er in einer Mail an Wernstedt und Niewisch-Lennartz, die dem epd vorliegt. Er halte sie beide für „hochkompetente Personen“.

Grundlage für die Kommissionen ist eine Vereinbarung über Standards zur Aufarbeitung von Missbrauch mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, aus dem Dezember 2023. Darin heißt es, die Kommissionen müssten spätestens 15 Monate nach Unterzeichnung der Erklärung ihre Arbeit aufnehmen. Aufgaben dieser Gremien sind unter anderem, Fälle sexualisierter Gewalt zu erheben, Ursachen für Missbrauch aufzudecken und den Umgang mit Betroffenen zu analysieren. Mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gibt es eine ähnliche Erklärung aus dem Jahr 2020.

In den Kommissionen sitzen neben Betroffenen, Expertinnen und Experten auch Vertreter der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürften weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören, hieß es. Die unabhängigen Experten sollen von den Landesregierungen benannt werden.