Bundesarbeitsgericht zieht positive Bilanz für 2024

Bundesarbeitsgericht zieht positive Bilanz für 2024

Erfurt (epd). Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Inken Gallner hat auf der Jahrespressekonferenz des obersten Arbeitsgerichts eine positive Bilanz für 2024 gezogen. Im Vorjahr seien 1.602 Verfahren erledigt worden, 287 mehr als Neuzugänge zu verzeichnen waren, sagte sie am Mittwoch in Erfurt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu einer eine Entscheidung lag bei acht Monaten und 26 Tagen (2023: neun Monate und sechs Tage).

Zu einem deutlichen Anstieg von Kündigungsschutzklagen infolge von rezessionsbedingten Massenentlassungen kommt es Gallner zufolge bei den Arbeitsgerichten derzeit nicht. „Bei großen Restrukturierungen von Unternehmen versuchen Arbeitgeber vermehrt mittels Aufhebungsverträgen oder der Gründung von Beschäftigungsgesellschaften Kündigungsschutzklagen zu vermeiden“, so die BAG-Präsidentin. So würden Kostenrisiken im Zusammenhang mit Arbeitsgerichtsstreitigkeiten vermieden.

Der von CDU/CSU und SPD in ihrem Sondierungspapier skizzierte Plan, den Arbeitsmarkt mehr zu flexibilisieren, begrüßte Gallner. Insbesondere zählten dazu das Vorhaben, eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dabei müsse aber die bisherige elfstündige Ruhezeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden unangetastet bleiben.

Künftig erwartet Gallner mehr Verfahren zum Datenschutz in der Arbeitswelt und mögliche Entschädigungsansprüche bei Datenschutzverstößen. „Das wird ein immer größeres Thema“, sagte Gallner voraus.

Ein Urteil von bundesweiter Bedeutung zum Thema „Vergütung von Betriebsräten“ erwartet die Präsidentin am 20. März (AZ: 7AZR 46/24). In dem Fall geht es um die Bezahlung eines früheren freigestellten Betriebsratsmitglieds bei der Volkswagen AG in Wolfsburg. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Anfang 2023 hatte dazu geführt, dass VW die Bonuszahlungen für Betriebsräte neu überprüft hatte (AZ: 6 StR 133/22). Das vor dem BAG klagende Ex-Betriebsratsmitglied wehrt sich nun gegen die Kürzung seiner Vergütung für die Arbeit im Betriebsrat.