Dessau-Roßlau (epd). Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamtes informiert fast die Hälfte der Second-Hand-Plattformen die Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte. Das gehe aus einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC hervor, teilte die Behörde am Freitag in Dessau-Roßlau mit. Nach europäischem Recht müssten Online-Händler Verbraucher über ihre Rechte informieren und dürften keine irreführenden Werbeversprechen machen.
Demnach wurden bei rund 45 Prozent der untersuchten Webseiten Hinweise gefunden, dass Kunden nicht auf gesetzliche Gewährleistungsrechte für mangelhafte Ware hingewiesen würden. Rund 40 Prozent der Onlineshops informieren den Angaben zufolge nicht klar genug über das Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Laut Umweltbundesamt werben rund ein Drittel der überprüften Second-Hand-Onlineshops mit Umweltaussagen. Nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sei die Werbung mit Umweltaussagen verboten, wenn sie irreführend sei, also beispielsweise einen in Wahrheit so nicht bestehenden Umweltvorteil vortäusche. Gut jede fünfte Umweltaussage sei als potenziell irreführend eingestuft worden, hieß es.
„Den Second-Hand-Trend als Gegenbewegung zum Fast-Fashion-Konsum begrüße ich aus Sicht der Nachhaltigkeit sehr“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner. Die Bestandsaufnahme habe jedoch gezeigt, dass noch Handlungsbedarf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bestehe. Insgesamt wurden laut Behördenangaben 356 Second-Hand-Verkaufsplattformen überprüft.