Wiesbaden (epd). Wer den öffentlichen Personenverkehr in Hessen nutzt, darf keine Waffen und Messer bei sich haben. In dieser Woche sei eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten, teilte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) am Freitag in Wiesbaden mit. Unter das Verbot fallen insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Zu den in öffentlichen Verkehrsmitteln verbotenen Messern gehören auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Messer mitgeführt werden: Wenn sie Werkzeuge zur Berufsausübung sind, wenn sie in einem verschlossenen Behälter transportiert werden, wo sie nur mit mehr als drei Handgriffen herausgenommen werden können, oder wenn der Besitzer eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat. Die Verordnung ist bis Ende 2032 befristet.