Berlin (epd). Betroffenenvertreter der katholischen Aufarbeitungskommission für Fälle sexuellen Missbrauchs in ostdeutschen Bistümern sind enttäuscht über die bisherige Arbeit des Gremiums. Die Kommission werde dem Anspruch, eine unabhängige, transparente und partizipative Aufarbeitung sicherzustellen, nicht gerecht, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Minderheitenvotum der Betroffenenvertreter.
Dieses wurde vom Erzbistum Berlin gemeinsam mit dem Bericht der „Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs“ der Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz gemeinsam mit der katholischen Militärseelsorge veröffentlicht. Der Bericht umfasst die bisherige Arbeit der Kommission zwischen Mai 2023 und November 2024.
Die drei Betroffenenvertreter in der zehnköpfigen Kommission kritisieren eine fehlende Autonomie des Gremiums. Die Ordnung werde von den Bistümern vorgegeben, „die auch über die Umsetzung der Beschlüsse entscheiden“, erklärten sie. Zudem sei die Kommission darauf angewiesen, „dass Informationen über ihre Arbeit durch die Bistümer veröffentlicht werden“. Sie verfüge über keine eigenen Kommunikationskanäle.
Die Betroffenen bemängelten zudem eine fehlende „substanzielle Beteiligung“. Zwar verfügten sie über ein Stimmrecht, doch seien sie in der „strukturellen Minderheit“ in dem zu Beginn neunköpfigen Gremium. Die Perspektive der Betroffenenvertreter werde „regelmäßig überstimmt, ohne dass Mechanismen existieren, die eine angemessene Berücksichtigung sicherstellen“, heißt es in dem Minderheitenvotum.