Der Sozialverband VdK begrüßt die Einigung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf. "Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar", erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen sei unzureichend, das solle das Gesetz nun ändern. Dies allein werde jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordere daher ein Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, "das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt".
Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland, erklärt, der Bund werde endlich seiner Verantwortung für den Gewaltschutz von Frauen gerecht. "Dafür hat sich die Diakonie seit vielen Jahren eingesetzt."
Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Länder.
"Das Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Meilenstein für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten", erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Vor allem ist es mehr als bedauerlich, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll." So seien trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst.
Die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, Judith Rahner, äußert sich ähnlich. Sie erklärt, es mache ihr Mut, dass "in diesen verhärteten politischen Zeiten" gemeinsam ein Erfolg für Frauenrechte erzielt werden konnte. "Mit diesem Mut kämpfen wir weiter darum, dass alle Gewaltbetroffenen in Deutschland die gleichen Rechte erhalten", sagt Rahner. "Wir stehen an der Seite aller Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen. Unsere Solidarität ist so unteilbar, wie es die Menschenrechte sind."
Der Bundestag hatte am Freitag das sogenannte Gewalthilfegesetz beschlossen, das den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein "bedarfsgerechtes Hilfesystem" gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.
Das Gewalthilfegesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau bewältigen können. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten miterleben.