Berlin (epd). Der Sozialverband VdK begrüßt die Einigung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf. „Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Freitagabend in Berlin. Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen sei unzureichend, das solle das Gesetz nun ändern. Dies allein werde jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordere daher ein Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, „das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt“.
Vor allem die Finanzierung des Hilfesystems müsse dringend verbessert werden, sagte Bentele. „Das ist für die Verwirklichung des im Gewalthilfegesetzes festgeschriebenen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“
Der Bundestag hatte am Freitag das sogenannte Gewalthilfegesetz beschlossen, das den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein „bedarfsgerechtes Hilfesystem“ gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.
Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Länder. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau bewältigen können. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten miterleben.