Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

Berlin (epd). Russische Männer haben laut zwei Gerichtsurteilen in Deutschland Anspruch auf sogenannten subsidiären Schutz, wenn sie einen Einsatz im Krieg gegen die Ukraine befürchten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen entschieden. Kläger waren zwei russische Männer im wehrpflichtigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten. Mit diesen Entscheidungen weicht das Verwaltungsgericht nach eigener Darstellung von anderslautenden Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom August 2024 ab. (VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A)

Subsidiärer Schutz greift, wenn Menschen weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden kann und ihnen trotzdem im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Beide Männer hatten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Anträge gestellt. Die Behörde lehnte die Anträge aber ab, woraufhin die beiden Russen dagegen klagten.

Anders als das Bundesamt halte das Gericht es nach Auswertung aktuell zugänglicher Erkenntnisse für wahrscheinlich, dass die Kläger nach ihrer Rückkehr in absehbarer Zeit gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden, urteilte das Verwaltungsgericht. Dort hätten sie damit zu rechnen, zwangsweise an völker- und menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen beziehungsweise selbst schwersten Schaden an Leib und Leben zu erleiden.

Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.