Bischöfin würdigt Verfassungsänderung in MV

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Marcus Brandt/dpa
"Diese Verfassungsänderung erinnert uns daran, dass Erinnern allein nicht reicht", so Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.
Schutz jüdischen Lebens in MV
Bischöfin würdigt Verfassungsänderung in MV
Am Tag des Holocaust-Gedenkens im Deutschen Bundestag beschließt der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Verfassungsänderung, die den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Staatsziel verankert. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt würdigt diesen Schritt als historisch und verbindend.

"Dieser Beschluss ist ein klares und wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus und für die Zukunft jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern", erklärt die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Kristina Kühnbaum-Schmidt. Im Schweriner Landtag wurde am Mittwoch eine Verfassungsänderung beschlossen, mit der der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Staatsziel aufgenommen wird.
 
Dass der Beschluss am 29. Januar – dem Tag der Holocaust-Gedenkstunde des Deutschen Bundestages – gefasst wurde, wertet die leitende Geistliche der Nordkirche als "eindrucksvolle Bekräftigung der besonderen Verantwortung, die wir aus der Geschichte für unsere Gesellschaft und künftige Generationen haben." Die Landesbischöfin betont die besondere Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur.  

"Nur zwei Tage nach dem nationalen Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert uns diese Verfassungsänderung daran, dass Erinnern allein nicht reicht. Wir müssen aus dem Gedenken heraus handeln und Verantwortung übernehmen." Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden im Land freue sie sich über die beschlossene Verfassungsänderung. Die Formulierung im neuen Artikel 18a der Landesverfassung unterstreiche nicht nur das Ziel, jüdisches Leben zu schützen, sondern auch die eindeutige Ablehnung von antisemitischem und nationalsozialistischem Gedankengut, betont Kristina Kühnbaum-Schmidt. 
 
Der Landtag hat mit der Verfassungsänderung einen Vorschlag der Nordkirche aufgegriffen. Bereits nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte der Bischofsrat der Nordkirche unter dem Titel "Antisemitismus in Deutschland bekämpfen ist christlicher Auftrag" ein starkes Zeichen der Solidarität gesetzt. Die Unterstützung der jüdischen Gemeinden und die Bekämpfung antisemitischen Gedankenguts sei tief im christlichen Glauben und im Handeln der Kirche verankert.

Am Mittwoch hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit breiter Mehrheit der Fraktionen von SPD, Linken, CDU, Grünen und FDP den neuen Artikel 18a verabschiedet. Dieser stellt fest: "Im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur." Die bestehende Extremismus-Klausel in Artikel 18 wird erweitert und benennt auch nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut als verfassungswidrig. Neu ist auch eine Passage, in der der Staat und jeder Einzelne aufgefordert werden, "diesen entschieden entgegenzutreten".

Sebastian Ehlers von der CDU-Fraktion sagte, der Schutz jüdischen Lebens sei kein Symbol, sondern eine Notwendigkeit. Die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine Rösler, sagte, jüdisches Leben und Kultur seien fester Bestandteil "unserer Gesellschaft" und müssten geschützt und gestärkt werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende betonte, dass Antisemitismus eine reale Bedrohung sei, die wieder an Boden gewinne. Laut dem AfD-Abgeordnete Horst Förster sei kein Katalog geächteten Gedankenguts in der Verfassung erforderlich. Der Staat habe die Aufgabe, das Leben aller zu schützen. Es könne und dürfe keine Hierarchien geben.