Bundesgerichtshof billigt lebenslange Haft nach Messerattacke in Zug

Bundesgerichtshof billigt lebenslange Haft nach Messerattacke in Zug

Karlsruhe, Leipzig (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe für den abgelehnten Asylbewerber Ibrahim A. wegen einer tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt bestätigt. Das Landgericht Itzehoe habe den Angeklagten rechtsfehlerfrei des Mordes in zwei Fällen sowie der schweren Körperverletzung und des versuchten Mordes schuldig gesprochen, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss. Auch die besondere Schwere der Schuld sei rechtmäßig festgestellt worden, so dass eine Aussetzung der lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen sei. (AZ: 5 StR 656/24)

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Ibrahim A. am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug bei der Einfahrt in den Bahnhof von Brokstedt in Schleswig-Holstein eine 17-jährige Frau und deren 19-jährigen Freund erstochen hat. Anschließend habe der Palästinenser versucht, vier weitere Reisende ebenfalls zu erstechen. Sie erlitten teils schwerste Verletzungen. Ein Opfer nahm sich im Juni 2023 infolge der Tat das Leben.

Ibrahim A., dessen Asylantrag abgelehnt worden war, habe die Messerattacke aus „Frust“ begangen, so das Landgericht zum Motiv der Tat. Er habe sich seit Längerem bei Behördengängen ungerecht behandelt gefühlt und deshalb große Wut verspürt. Durch die Tötung mehrerer Menschen habe er seine Wut abreagieren und an willkürlich ausgesuchten Opfern Vergeltung üben wollen. Zu diesem Zweck habe der Angeklagte ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge entwendet und auf die ganz überwiegend arg- und wehrlosen Opfer beharrlich und entschlossen eingestochen.

Ibrahim A. habe aus niedrigen Beweggründen und mit einer Ausnahme „heimtückisch“ gehandelt, so das Landgericht. Es verurteilte ihn am 15. Mai 2024 wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsststrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, entschied nun der BGH. Es ist damit rechtskräftig.