Berlin, München (epd). Die Bundesregierung plant einen zweiten Abschiebeflug nach Afghanistan. Rund fünf Monate nach einer ersten Abschiebung in das von den radikalislamischen Taliban regierte Land plant die Regierung einen zweiten Rücktransport schwerer Straftäter dorthin, teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums am Samstag in Berlin auf Anfrage mit. Diese sollten „schnellstmöglich“ erfolgen, hieß es weiter. Das Ministerium bestätigte damit im Kern einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
Laut der Zeitung soll der Flug spätestens kurz vor der für den 23. Februar angesetzten, vorgezogenen Bundestagswahl starten. Der Bund habe dem Freistaat Bayern eine „Sammelmaßnahme“ nach Afghanistan „im Laufe der nächsten sechs Wochen (bis 22.2.2025)“ bestätigt. Diese Darstellung wies das Ministerium allerdings zurück: Weitere Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan stünden „in keinerlei Zusammenhang“ mit dem genannten Datum: Dies entspreche nicht der Haltung des Ministeriums.
Vielmehr würden die Abschiebemaßnahmen „durchgeführt, sobald alle rechtlichen, tatsächlichen und logistischen Voraussetzungen dafür gegeben sind“. Dies hänge insbesondere bei Afghanistan von einer Vielzahl von äußeren Faktoren wie beispielsweise der Kooperation mit Drittstaaten oder Fluggenehmigungen ab.
In Afghanistan sind seit rund dreieinhalb Jahren zum zweiten Mal die fundamentalistischen Taliban an der Macht, die die Bundesregierung nicht anerkennt. Die Islamisten haben die Rechte der weiblichen Bevölkerung stark eingeschränkt. Zwischen 1996 und 2001 beherrschten die Taliban schon einmal Afghanistan weitgehend. Auch damals verbannten sie Frauen aus der Öffentlichkeit.
Weil sie Al-Kaida-Führer Osama bin Laden Zuflucht boten, dem Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA, bombardierte das US-Militär das Land. Innerhalb weniger Monate wurde das Taliban-Regime von einer internationalen Militärkoalition gestürzt. Nach dem Abzug der internationalen Militärallianz übernahmen die Taliban am 15. August 2021 wieder die Macht.