Bundesgerichtshof: Urteil zu Brandanschlag auf Asylwohnheim rechtens

Bundesgerichtshof: Urteil zu Brandanschlag auf Asylwohnheim rechtens

Karlsruhe (epd). Das Urteil gegen den Hauptangeklagten im Fall eines Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991 ist rechtskräftig. Das Strafurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz weise keine Rechtsfehler auf, Peter S. sei somit zu Recht wegen Mordes, zwölffachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. (AZ: 3 StR 149/24)

Bei dem Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern war 1991 der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben gekommen. Zwei Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Die übrigen 18 Bewohnern konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Die Ermittlungen gegen die Täter wurden damals nach einem Jahr eingestellt. Als sich neue Erkenntnisse auftaten, übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall. Sie warf dem zur Tatzeit 20-jährigen S. unter anderem vor, die Asylbewerberunterkunft aus rassistischen Motiven und Ausländerhass mit einem Benzinkanister in Brand gesetzt zu haben.

Das OLG Koblenz verurteilte Peter S. am 9. Oktober 2023 wegen Mordes in einem Fall, versuchten Mordes in zwölf Fällen und besonders schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Hinsichtlich acht Menschen, die sich von außen sichtbar in einem beleuchteten Zimmer in der Nähe des Haupteingangs aufhielten, ging das Gericht nicht von einem Tötungsvorsatz aus. Der Angeklagte sei hier wohl davon ausgegangen, dass sich diese Personen noch in Sicherheit bringen könnten.

Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass die Beweiswürdigung des Koblenzer Gerichts nicht zu beanstanden sei. Er verwarf damit Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und von vier Nebenklägern. Das OLG habe auch davon ausgehen können, dass ein Tötungsvorsatz des Hauptangeklagten gegen acht andere in dem Wohnheim lebende Flüchtlinge nicht nachweisbar sei.

Mit Urteil vom 9. Juli 2024 hatte das OLG einen Mitangeklagten freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Mitangeklagte Peter St. den Hauptangeklagten angestiftet und dadurch Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord geleistet habe.