Washington (epd). Trotz zahlreicher Appelle von Menschenrechtlern und indigenen Persönlichkeiten hat Joe Biden vor dem Ende seiner Amtszeit als US-Präsident den seit beinahe fünf Jahrzehnten in den USA inhaftierten indigenen Aktivisten Leonard Peltier (80) offenbar nicht begnadigt. Am Sonntag, einen Tag vor der Amtsübergabe in Washington, hatte das Weiße Haus eine Namensliste von Verurteilten vorgelegt, die begnadigt werden. Peltier war nicht dabei.
Die US-Justiz macht Peltier, einen Angehörigen der Anishinabe-Lakota, für den Tod von zwei FBI-Beamten bei einer Schießerei im Pine-Ridge-Reservat im US-Bundesstaat South Dakota im Juni 1975 verantwortlich. Peltier wurde im Februar 1976 in Kanada verhaftet. Ein Gericht in den USA verurteilte ihn zu zweimal lebenslanger Haft. Peltier beteuert seine Unschuld. Seine Verurteilung sei mit Hilfe von Falschaussagen und konstruierten Beweisen erfolgt.
Mehr als 100 indigene Persönlichkeiten haben Mitte Januar an Biden geschrieben, das Urteil wäre nach heutigen Rechtsstandards nicht ergangen. Die fortgesetzte Inhaftierung sei für Indigene ein „Symbol der systematischen Ungerechtigkeiten“ im Justizwesen. Das Schreiben wurde von dem Präsidenten des Oglala Sioux Stammes, Frank Star Comes Out, dem Präsidenten der Navajo Nation, Buu Nygren und dem Präsidenten des National Congress of American Indians, Mark Macarro, unterzeichnet.
In den USA können Präsidenten Inhaftierte im bundesstaatlichen Justizsystem umfassend begnadigen oder Strafen reduzieren. Für Ablehnungen werden keine Begründungen vorgelegt. Über die Jahre haben sich zahlreiche Künstler und Politiker weltweit für Peltier ausgesprochen. Vertreter der Ermittlungsbehörde FBI stellten sich indes nachdrücklich gegen Peltier. Er habe die Beamten Ronald Williams und Jack Cole aus nächster Nähe erschossen. Peltier ist im Hochsicherheitsgefängnis Coleman in Florida inhaftiert.
In den vergangenen Wochen hat Biden die Haftstrafen von rund 4.000 Menschen gemildert. Der scheidende Präsident wandelte auch die Todesurteile von 37 der 40 der auf nationalstaatlicher Ebene zum Tod verurteilten Straftäter in lebenslange Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer Bewährung um.