Gericht verhandelt über muslimischen Gesichtsschleier

Gericht verhandelt über muslimischen Gesichtsschleier

Berlin (epd). Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wird am 27. Januar die Klage einer Muslimin verhandelt, die eine Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Fahrzeugs mit einer das Gesicht verhüllenden Verschleierung beantragt hat. Es handle sich um das erste Verfahren dieser Art für Berlin, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Die Klägerin hat demnach religiöse Gründe für das Tragen eines sogenannten Niqab angegeben. (AZ: VG 11 K 61/24)

Die Gerichtssprecherin sagte, es gebe bereits obergerichtliche Urteile zu der Frage in anderen Bundesländern, etwa vom Oberverwaltungsgericht Münster. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bestätigte im August vergangenen Jahres ein Verhüllungsverbot am Steuer.

Das Gericht in Koblenz betonte, wer ein Auto fahren möchte, dürfe keinen Gesichtsschleier tragen, der nur die Augenpartie frei lässt. Die Regelung diene der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs und damit dem Schutz von Grundrechten Dritter auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum. So könne etwa bei automatisiert erfassten Verkehrsverstößen die Identität des Fahrzeugführers oder der Fahrerin festgestellt werden. Auch verhindere das Verbot die Gefahr von Sichtbehinderungen. (AZ: 7 A 10660/23.OVG)

Das sogenannte Verhüllungsverbot ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. In Paragraf 23 Absatz 4 heißt es dort: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“