Landtagspräsident erläutert Verfahren für Ministerpräsidenten-Wahl

Landtagspräsident erläutert Verfahren für Ministerpräsidenten-Wahl

Erfurt (epd). Für die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten am Donnerstag reicht einem Kandidaten im dritten Wahlgang theoretisch eine einzige Ja-Stimme aus, sollte er keinen Gegenkandidaten haben. In dieser juristisch seit Längerem umstrittenen Frage werde er der Rechtsmeinung folgen, Gegenstimmen nicht zu werten, sagte Landtagspräsident Thadäus König (CDU) am Dienstag in Erfurt.

Über sein geplantes Vorgehen habe er am Montagabend die Abgeordneten des Landtags informiert. Ihm gehe es um größtmögliche Transparenz seines Handelns im Vorfeld des Wahltags, sagte König. Maßgeblich für seine Entscheidung seien vor allem aktuelle juristische Aufsätze, die diese Rechtsmeinung stützten.

Von Gewicht sind die Überlegungen, weil der Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD im Landtag eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt. Als unklar wird zudem die Rolle der AfD als größter Landtagsfraktion eingeschätzt. Sie hatte schon bei der konstituierenden Sitzung des Parlaments Ende September die Wahl des Landtagspräsidenten massiv verzögert.

Für den ersten Wahlgang liegt dem Plenum allein der Vorschlag der CDU-Fraktion vor. Sie hat ihren Fraktions- und Parteivorsitzenden in Thüringen, Mario Voigt, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nach Aussage Königs bis zum Ende der Vorschlagsfrist nicht eingereicht. Sie liegt bei 48 Stunden vor Sitzungsbeginn.

Ab dem zweiten Wahlgang können laut Thüringer Verfassung weitere Kandidaten ohne Frist vorgeschlagen werden. Sollten im dritten Wahlgang mehrere Personen gegeneinander antreten, sei der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt, sagte König.