Gericht verurteilt Priester wegen Besitzes von Kinderpornografie

Gericht verurteilt Priester wegen Besitzes von Kinderpornografie

Recklinghausen (epd). Ein katholischer Priester aus Recklinghausen ist am Montag wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht habe die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, sagte ein Gerichtssprecher des Amtsgerichts Recklinghausen dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Damit verbunden sei eine Geldauflage zugunsten des Kinderschutzbundes sowie eine verpflichtende Therapie. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ.: 26b LS 56/24)

Der Münsteraner Bischof Felix Genn kündigte nach der Urteilsverkündigung an, dass der Fall nun auch kirchenrechtlich untersucht werde. Nachdem das Bistum Münster im November 2022 von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Priester erfahren hatte, hatte ihn der Münsteraner Bischof aus dem Dienst genommen, wie das Bistum mitteilte. Dem Mann sei damit die Ausübung aller priesterlichen Tätigkeiten untersagt gewesen.

Bei der Bemessung des Strafmaßes habe das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich zur Tatzeit in einer schwierigen psychischen Verfassung mit Krankheitswert befunden habe, erklärte der Gerichtssprecher. Zudem habe sich der Mann unmittelbar nach der polizeilichen Durchsuchung in Therapie begeben und sich von sämtlichen kirchlichen Ämtern freistellen lassen. Während des Ermittlungsverfahrens habe der Angeklagte mit der Polizei kooperiert. Strafverschärfend sei die hohe Anzahl von rund 2.500 Bild- und Videodateien kinder- oder jugendpornografischen Inhalts ins Gewicht gefallen.

Das Bistum Münster erklärte, dass das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung an die zuständige Zentralbehörde im Vatikan, dem Dikasterium für die Glaubenslehre, weitergegeben werde. Die Behörde werde dann die Entscheidung in dem kirchenrechtlichen Verfahren treffen. Das Kirchenrecht sehe in solchen Fällen Strafen vor, die bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen können. Bis zum Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchungen bleibe die Suspendierung bestehen.