Abtreibungsrecht: Verein donum vitae mahnt ethische Debatte an

Abtreibungsrecht: Verein donum vitae mahnt ethische Debatte an

Bonn (epd). Der Verein donum vitae hat vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer differenzierten und ethisch reflektierten Diskussion aufgerufen. „Ob diese Debatte angesichts der anstehenden Auflösung des Bundestages noch mit der notwendigen Sorgfalt geführt werden kann, halten wir für sehr fraglich“, erklärte die christliche Beratungsorganisation am Mittwoch in Bonn.

Der Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke stößt auf Kritik des donum vitae Bundesverbandes. Über den Entwurf soll am Donnerstag im Bundestag debattiert werden.

Nach dem Vorschlag der Abgeordnetengruppe sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Beratungspflicht für Frauen vor, es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.

Positiv bewertet donum vitae (Geschenk des Lebens) das Festhalten an einer Beratungslösung mit Beratungspflicht bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche und Überlegungen zu einer verbesserten Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Kritisch sieht der Verein dagegen das Wegfallen der Dreitagesfrist. Eine solche Bedenkzeit bleibe aus psychosozialer Sicht dringend notwendig.

Mit der Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen bis zur zwölften Woche würden zudem die Würde und der Schutzstatus des ungeborenen Lebens im ersten Drittel der Schwangerschaft explizit nicht mehr als gleichwertiges Rechtsgut im Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren anerkannt, hieß es weiter.

Der Bundesverband bemängelt zudem, dass der Gesetzentwurf nicht auf die Folgen von pränataler Diagnostik eingehe. Mit der Zulassung der nicht-invasiven Bluttests (NIPT) auf genetische Veränderungen beim Ungeborenen gebe es unausgesprochen eine Rückkehr zu Schwangerschaftsabbrüchen nach embryopathischer Indikation, also wegen Erkrankungen beim Kind. Das frühe Angebot der Tests schon ab der zehnten Schwangerschaftswoche stelle die Schwangerschaft für viele werdende Eltern bis zu einer Abklärung der häufigsten Trisomien, etwa der Trisomie 21 beziehungsweise Down-Syndrom, bereits heute unter Vorbehalt.

Bisher werden in Deutschland Abtreibungen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht bestraft, wenn das vorgeschriebene Verfahren mit einer Beratung eingehalten wird. Sie sind aber rechtswidrig und werden daher auch von den Krankenkassen nicht erstattet.