Diskussion über Organspende-Entscheidung noch vor absehbarer Neuwahl

Diskussion über Organspende-Entscheidung noch vor absehbarer Neuwahl
Eine Abgeordnetengruppe wollte in dieser Wahlperiode erneut über eine Neuregelung der Organspende abstimmen. Die Vertreter der Widerspruchsregelung drängen darauf, dass das vor der absehbar früheren Neuwahl geschieht. Daran gibt es aber auch Kritik.

Berlin (epd). Die Unterstützer einer Widerspruchsregelung bei Organspenden wollen noch vor der Neuwahl des Bundestags über ihren Vorschlag abstimmen lassen. „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass über unseren Gruppenantrag bis zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Plenum entschieden wird“, sagten die für den fraktionsübergreifenden Antrag verantwortlichen Abgeordneten, Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne), der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Andere Abgeordnete sind dagegen und wollen die ethische Entscheidung nicht übers Knie brechen.

Die Befürworter der Widerspruchsregelung hatten ihren Antrag im Sommer ins Parlament eingebracht. Sie wollen erreichen, dass künftig bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender oder von Angehörigen nach dem Tod, damit Organe für Transplantationen genutzt werden können.

2020 wurde im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt, damals gab es keine Mehrheit. Laut den Antragstellern gibt es aktuell 223 Abgeordnete, die die Initiative für die Widerspruchsregelung unterstützen.

Es gibt aber auch Gegner. Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitag): „Ich darf niemanden ohne Zustimmung auf einen E-Mail-Verteiler setzen, Organe sollen aber künftig entnommen werden können, solange nicht widersprochen wurde? Ich finde, da verrutscht etwas.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, er rate dazu, „in so einer Phase kurz vor einer Wahl und einer kompletten Veränderung des deutschen Bundestags ethische Fragen dieses Niveaus nicht mehr zu entscheiden“. Selbst als Befürworter der Widerspruchsregelung sei er dagegen, dieses Thema noch in den Bundestag einzubringen.

Auch der Bundesrat hatte sich im Sommer für die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag beschlossen. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Nach der im Oktober vorgestellten Statistik für die ersten neun Monate 2024 ist die Zahl auch in diesem Jahr auf ähnlich niedrigem Niveau geblieben.