Bonn (epd). Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) warnt vor drastischen Folgen für die Integration Geflüchteter in den Jobmarkt, falls der Bund auch nach dem Aus der Ampel-Regierung die Fördergelder für Integrations- und Sprachkurse für 2025 halbiert. „Das bedeutet, dass rund 180.000 Personen im kommenden Jahr keinen Kurs beginnen können“, sagte DVV-Experte Sascha Rex dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch das drohende Aus für die Finanzierung von Wiederholungsstunden sei kontraproduktiv und „genau das falsche Signal“.
Zwar hoffen die Träger der Kurse noch, dass die im Raum stehenden Kürzungen weniger drastisch ausfallen. Das letzte Wort haben die Abgeordneten im Bundestag bei der Haushaltsbereinigung, derzeit ist aber offen, wann die Beratungen stattfinden. Falls die Gelder um 53 Prozent gekürzt würden, wären Kursteilnehmer, Träger und die Wirtschaft direkt betroffen, so Rex, der die Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung leitet. Die Volkshochschulen bieten nach seinen Worten rund 45 Prozent aller aktuell laufenden Kurse an.
Die Folgen der Einschnitte wären deutlich spürbar, betonte der Fachmann: Ein planvolles Gegensteuern gegen den Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft könne so nicht gelingen. „Die Erfahrungen aus der sogenannten Gastarbeitenden-Generation belegen ja gerade, dass ein 'Learning on the job' nicht gelingt. Genau aus diesem Grund wurden die Integrationssprachkurse vor 20 Jahren erfolgreich eingeführt“, erläuterte Rex. Aktuell schließen nach seinen Worten über 90 Prozent der Teilnehmenden den Kurs mit Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer auf den Sprachniveaus A2 oder B1 ab.
Rex sagte weiter, damit die von der Bundesregierung selbst bezifferten Bedarfe in Integrationskursen umgesetzt werden können, seien mindestens weitere 600 Millionen Euro notwendig. „Für die Berufssprachkurse ist eine mindestens eine Verdopplung der Gelder auf 620 Millionen Euro notwendig. Insgesamt benötigen Integrations- und Berufssprachkurse also rund 910 Millionen Euro zusätzlich.“
„Nach unserem Rechtsverständnis haben die meisten Zugewanderten einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Integrationskurs. Das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Wenn die Bundesregierung das Kernelement deutscher Integrationspolitik unterfinanziert, dann ist das rechtlich bedenklich“, unterstrich Rex.