Berlin (epd). Die Bundesregierung hat Regelungen zum Umsetzen der EU-Asylreform auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin entsprechende Gesetzentwürfe von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die EU-Asylreform sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. In Deutschland muss das im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden.
Bereits heute gibt es sogenannte Flughafenverfahren, wenn Menschen bei der Einreise um Asyl bitten und dabei keine Papiere vorweisen können oder aus sicheren Herkunftsstaaten stammen. Als sichere Herkunftsstaaten gelten künftig Länder mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent. Die Bundesregierung kann sie laut Gesetzentwurf per Verordnung festlegen und benötigt dafür nicht wie bislang die Zustimmung des Bundesrats.
Die derzeitige Regelung für Flughafenverfahren sieht zudem eine maximale Aufenthaltsdauer von 19 Tagen für die Betroffenen im Transitbereich vor. Sie soll mit der Neuregelung acht Wochen betragen und auf zwölf Wochen verlängert werden können. Eine ebenfalls zwölfwöchige Frist gibt es für das sogenannte Rückkehrverfahren, das sich anschließt, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.
Die Einreise Schutzsuchender über den Luftweg spielt in der deutschen Asylstatistik allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Im vergangenen Jahr gab es laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 402 Flughafenverfahren, 2022 waren es 347.
Deutschland muss laut Umsetzungsbeschluss der EU-Kommission 374 Plätze für die Außengrenzverfahren vorhalten, deutlich weniger als etwa Italien (mehr als 8.000), Ungarn (rund 7.700) und Griechenland (rund 2.200). Über diese Staaten kommen weit mehr Flüchtlinge in die EU. Sie spielen eine deutlich wichtigere Rolle bei dem Ziel der EU-Asylreform, Migration zu begrenzen.
Die EU-Staaten müssen das in diesem Jahr beschlossene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bis Mitte 2026 umsetzen. Mit den neuen Regeln für Flughafenverfahren will die Bundesregierung das für Deutschland schneller machen. „Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte, Deutschland sei das erste EU-Land, das die GEAS-Regelungen umsetze. Die Bundesregierung wirbt darum, dass es ihr andere EU-Staaten gleichtun.
Die EU-Asylreform, die auch vorsieht, dass Schutzsuchende künftig fairer auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, wird aufgrund der vorgesehenen Grenzverfahren von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen auch kritisch gesehen. Beispielsweise müssen auch Minderjährige in den Grenzverfahren festgehalten werden, es sei denn, sie kommen ohne Begleitung Erwachsener an der EU-Außengrenze an. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte in einer Stellungnahme zu den Entwürfen zur Umsetzung der europäischen Asylreform, die Bundesregierung schöpfe Spielräume zur Einschränkung der Rechte von Schutzsuchenden weiter als vorgeschrieben aus.