Berlin (epd). Die Pläne der Bundesregierung für eine Verbesserung der Unterstützung von Opfern politischer Repression in der DDR gehen Expertinnen und Experten nicht weit genug. Einhellig kritisierten Sachverständige in einer Anhörung am Mittwoch im Bundestag unter anderem, dass der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) keine Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden vorsieht. Der Entwurf gehe „weit an dem vorbei, was wir heute brauchen, um Opfer angemessener zu unterstützen“, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke.
Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart sieht der Entwurf keine Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden vor, die auf politische Verfolgung zurückzuführen sind. Der Entwurf argumentiert, dass dies durch die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts nicht mehr nötig sei.
Die Sachverständigen widersprachen. Auch wenn es damit eine „Vermutungsregel“ gebe, löse es nicht das Kernproblem, dass Betroffene die gesundheitliche Schädigung glaubhaft machen müssen, sagte die Brandenburger Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke. Dies sei schwierig, wenn es keine Beweismittel gebe. Die Leipziger Diplompsychologin Heide Glaesmer sagte, die mit der geltenden Regelung verbundenen Begutachtungen würden von Betroffenen oftmals als erneutes Unrecht erlebt.