Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Gesetzespläne für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren veröffentlicht und dabei seine Ablehnung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. „Alle Versuche, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind vor Gericht gescheitert“, erklärte Buschmann am Donnerstag in Berlin. Auch nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs „wäre die Anordnung einer Vorratsdatenspeicherung mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden“, ergänzte er.
Zudem gelte weiterhin: „Wenn der Staat ohne konkreten Anlass die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger speichert, fühlt sich niemand mehr richtig frei“, sagte der Minister. Ein „Instrument der Massenüberwachung“ passe nicht zum liberalen Rechtsstaat.
Buschmanns Haus veröffentlichte am Donnerstag den Referentenentwurf zur Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens, der regeln soll, auf welche Weise Ermittlungsbehörden auf bestimmte Telekommunikationsdaten zugreifen können. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten dabei nicht generell gespeichert, sondern beim Verdacht einer erheblichen Straftat „eingefroren“, also gesichert. Wenn sich ein Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiert, dürfen sie dann auf Grundlage einer weiteren richterlichen Anordnung „aufgetaut“, also den Ermittlern zur Auswertung übermittelt werden.
Den Sicherheitsbehörden reicht das nicht, weil sie befürchten, dass ohne eine vorherige pauschale Speicherung die Daten im konkreten Fall nicht zur Verfügung stehen. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will zumindest die Speicherung von IP-Adressen zulassen. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2022 die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zwar für unzulässig erklärt, die Möglichkeit zur Speicherung von IP-Adressen aber offen gelassen.
Auch die Union fordert die Speicherung von IP-Adressen und hat die Forderung im Zuge des in Teilen im Bundesrat gescheiterten Sicherheitspaktes erneuert. Der von Buschmann veröffentlichte Entwurf für das alternative Verfahren muss noch vom Kabinett gebilligt werden, bevor die Beratungen im Bundestag anstehen.