Bundesregierung plant keine Änderung des Rechtsstatus von Ukrainern

Bundesregierung plant keine Änderung des Rechtsstatus von Ukrainern

Berlin (epd). Die Bundesregierung plant keine Änderung beim Rechtsstatus der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland. Dazu gebe es im Augenblick innerhalb der Bundesregierung keine übergeordneten Planungen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Interview mit dem Magazin „Wirtschaftswoche“ Überlegungen angestellt, den Rechtsstatus der ukrainischen Geflüchteten zu ändern und ihnen somit den Bürgergeld-Anspruch zu entziehen.

Demnach solle ein eigener Rechtsstatus für die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland geschaffen werden, der sich aus den Leistungen für Asylbewerber in Verbindung mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des Bürgergelds zusammensetzt. Ukrainer müssen in Deutschland wegen des Krieges in ihrer Heimat kein Asylbewerberverfahren durchlaufen. „Sie sollten aber auf der anderen Seite nicht gleich ein Bürgergeld erhalten, das auf ein sozioökonomisches Existenzminimum mit gesellschaftlicher Teilhabe auch ohne Arbeit ausgerichtet ist“, sagte Lindner.

Hebestreit erinnerte daran, dass der im vereinfachten Verfahren erlangte Aufenthaltsstatus der Ukrainerinnen und Ukrainer mit dem Bürgergeld zusammenhängt. Es habe seinerzeit gute Gründe gegeben, so zu verfahren, sagte er. Man habe das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht überfordern wollen. Zudem habe über diesen Weg die Kasse des Bundes die Kosten übernommen. Während das Bürgergeld vom Bund gezahlt wird, gehen Asylbewerberleistungen auf Kosten der Länder.

Lindner schlug zudem vor, die Erstattung der Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger auf eine Pauschale umzustellen, statt die tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Das soll dem Finanzminister zufolge Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums gab am Mittwoch zu bedenken, dass eine angemessene Wohnung Teil des Existenzminimums sei. „Wenn man das mit einer einzelnen Pauschale gewährleisten will, müsste die so hoch sein, dass man sich damit eine Wohnung genauso gut in München wie in Merseburg leisten kann“, sagte sie.