Berlin (epd). Laut Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Patienten bisweilen beim Arztbesuch für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Das gehe aus einem Verbraucheraufruf des Verbandes hervor, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Meldungen eingegangen seien, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Die Auswertung zeige, dass manche Behandlungen ungerechtfertigt als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese eigentlich eine Kassenleistung sind.
So hätten Patientinnen von Frauenärzten berichtet, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlagen. Notwendige Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke seien von einigen Augenärzten als Selbstzahlerleistungen abgerechnet worden.
Besonders viele Beschwerden habe es über Hautärzte gegeben: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen werde, hätten Patienten Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten müssen.
„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten und Patientinnen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden“, kritisierte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Patientinnen und Patienten müssten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden.