Zum Tode verurteilter Autist in Texas darf nicht zu Anhörung kommen

Zum Tode verurteilter Autist in Texas darf nicht zu Anhörung kommen

Washington, Austin (epd). Die politischen und juristischen Auseinandersetzungen um das Todesurteil gegen den Autisten Robert Roberson im US-Bundesstaat Texas gehen weiter. Die für Montag (Ortszeit) im texanischen Repräsentantenhaus in Austin vorgesehene Befragung Robersons fand nicht statt. Aus Sicherheitsgründen habe der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, Robersons Teilnahme an der Anhörung untersagt, berichteten örtliche Medien. Es ist unklar, ob die Aussage neu geplant wird.

Der Fall hatte in den USA eine intensive Debatte ausgelöst. Am Donnerstag hatte das Oberste Gericht von Texas die für denselben Tag geplante Exekution Robersons gestoppt. Er solle der Vorladung des Repräsentantenhauses nachkommen dürfen.

Abgeordnete in Texas, darunter auch Befürworter der Todesstrafe, hatten Zweifel an dem Urteil geäußert. Roberson war für den Tod seiner zweijährigen Tochter Nikki Curtis im Jahr 2002 verurteilt worden. Die Verteidigung machte bei einer Berufung geltend, dass das Kind an natürlichen Ursachen gestorben sei. Das Gericht hingegen war damals zum Schluss gekommen, dass es sich um ein Schütteltrauma handele, das zu einer tödlichen Hirnverletzung geführt habe.

Bei der Anhörung am Montag erklärte eine Geschworene aus dem Strafprozess, sie hätte Roberson nicht verurteilt, hätte sie von heute bekannten entlastenden medizinischen Details gewusst. Robersons Anwälte und auch das zuständige Komitee im Repräsentantenhaus lehnten die von Generalstaatsanwalt Paxton vorgeschlagene Anhörung per Videoschalte ab, wie die Zeitung „Texas Tribune“ berichtete. Roberson habe 20 Jahre in Haft verbracht, und er sei nicht an die moderne Technologie gewöhnt. Zudem habe er wegen seines Autismus Schwierigkeiten bei der Kommunikation.

Bei Roberson wurde Jahre nach dem Prozess eine Autismus-Spektrum-Störung festgestellt. Beim Verfahren war dessen scheinbare Emotionslosigkeit als Hinweis auf seine Schuld gewertet worden.