Leipzig (epd). Der Bundesgerichtshof hat die neunjährige Haftstrafe gegen den Kirchen-Brandstifter im sächsischen Großröhrsdorf bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Görlitz weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. (AZ: 5 StR 364/24)
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Verurteilte die Stadtkirche in den Morgenstunden des 4. August 2023 aus persönlichem Frust und „erheblichen Hass“ auf die örtliche evangelische Kirchengemeinde und insbesondere auf deren Pfarrer mit Benzin in Brand gesetzt hatte. Das Feuer breitete sich nach einer Detonation im Altarbereich aus, ergriff den Dachstuhl und das gesamte Gebäudeinnere, das bis auf die Grundmauern niederbrannte. Auch die Kirchturmspitze brach ein.
An der von 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig sanierten Stadtkirche in Großröhrsdorf im Landkreis Bautzen entstand ein Schaden von rund 35 Millionen Euro. Auch zahlreiche Kunstschätze wie eine geschnitzte Madonna aus dem 15. Jahrhundert und eine Nachbildung des Altars der Leipziger Thomaskirche fielen den Flammen zum Opfer.
Der Verurteilte hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses aber wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung widerrufen. Gesicherte Spuren bestätigten jedoch die Täterschaft des bei der Tat 41-jährigen Mannes. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Seit dem verheerenden Brand sammelt die Kirchengemeinde Spenden für den Wiederaufbau der Kirche.