Straßburg, Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen der Zurückweisung eines syrischen Asylsuchenden nach Griechenland verurteilt. Vor der unverzüglichen Abschiebung des Mannes im Jahr 2018 habe Deutschland seinen Asylantrag weder geprüft noch ihm Zugang zu Rechtsberatung gegeben oder sichergestellt, dass die Person in Griechenland Zugang zu einem angemessenen Asylverfahren erhalten würde, erklärten die Richter am Dienstag in Straßburg.
Damit habe Deutschland gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Dieser regelt das sogenannte Rückweisungsverbot. Demnach darf kein Staat eine Person in ein Land abschieben oder zurückweisen, in dem die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht. Deutschland muss dem Mann nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer. Er war 2018 zunächst nach Griechenland geflohen und anschließend weiter nach Deutschland gereist. In Deutschland erklärte er, Asyl beantragen zu wollen. Noch am Tag seiner Ankunft wurde er nach Griechenland abgeschoben, wo er für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert wurde. Der EGMR verurteilte Griechenland deshalb wegen unmenschlicher Behandlung. Das Land ist demnach verpflichtet, 6.500 Euro an den Kläger zu zahlen.
Das Urteil sei entscheidend für die Debatte rund um Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, erklärte der flüchtlingspolitische Sprecher der Nichtregierungsorganisation Pro Asyl, Tareq Alawos. Deutschland sei verpflichtet, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten.