Kassel, Frankfurt a. M. (epd). Die Stadt Frankfurt am Main durfte eine für den Jahrestag des Hamas-Überfalls angemeldete Pro-Palästina-Demonstration nicht verbieten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte am Montag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das das behördliche Verbot bereits am Freitag für rechtswidrig erklärt hatte (AZ: 5 L 3492/24.F). Eine angemeldete Versammlung dürfe nicht allein wegen des Termins verboten werden. Dies komme nach geltender Gesetzeslage allenfalls bei Jahrestagen infrage, die im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stünden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Die Stadt Frankfurt habe auch nicht hinreichend dargelegt, dass bei der Demonstration eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe, rügten die Richter. Vielmehr habe die Anmelderin bereits mehrfach „weitgehend friedliche und störungsfreie Versammlungen durchgeführt“.
Die Demonstration mit dem Motto „Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ war von einer Privatperson für Montagnachmittag angemeldet worden. Der 7. Oktober ist der erste Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel, bei dem palästinensische Terroristen rund 1.200 Menschen töteten und mehr als 250 als Geiseln verschleppten, die teilweise bis heute in der Hand der Hamas sind. Der Überfall war der Auslöser des Gaza-Kriegs mit mehreren Zehntausend Toten auf palästinensischer Seite, der bis heute anhält.