Berlin (epd). Der Verband katholischer Altenhilfe und der Katholische Krankenhausverband Deutschland sehen beim Pflegekompetenzgesetz noch Korrekturbedarf. So bleibe etwa die Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten weiterhin an ärztliche Anordnungen gebunden, kritisierten beide Verbände anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin. Grundsätzlich begrüßten sie jedoch das Reformwerk.
Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband begrüßte die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegekräfte. Diese Erweiterungen seien jedoch stark auf den ambulanten Bereich und die stationäre Langzeitpflege zugeschnitten. Pflegekräfte in Kliniken hätten aber häufig andere Aufgaben als in diesen beiden Bereichen. Die evangelischen Krankenhäuser kritisierten, dass keine Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhauspflege in die Entwicklung des Katalogs der erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten im Gesetzentwurf einbezogen seien.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe erwartet, dass „mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen der Pflegeberuf attraktiver“ werde, wie dessen Präsidentin Vera Lux sagte. Nachbesserungen brauche es allerdings im Bereich der Prävention. Es reiche nicht, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird gegenwärtig innerhalb der Regierung abgestimmt. Er sieht einen breiteren Zugang zu Präventionsleistungen gegen Pflegebedürftigkeit vor sowie die gesetzliche Verankerung des Amts einer oder eines Pflegebeauftragten der Bundesregierung. Die Reform soll auch dafür sorgen, dass Pflegekräfte bei der Behandlung von Patienten und Pflegebedürftigen mehr Entscheidungen treffen und selbst Verordnungen ausstellen können. Bisher muss dies stets ein Arzt oder eine Ärztin tun.