Berlin (epd). Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, um Kunden besser vor Betrug mit Stromverträgen per Telefon zu schützen. Untergeschobene Verträge gehörten jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen, sagte Verbandsvorständin Ramona Pop der Funke Mediengruppe (Sonntag). „Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind - gerade in Krisenzeiten.“
Mehr als 2.200 Beschwerden über solche untergeschobenen Stromverträge sind laut dem Bundesverband allein zwischen Oktober 2022 und März 2023 bei den Verbraucherzentralen eingegangen. Damit sei die Anzahl der Beschwerden während der Energiepreiskrise besonders hoch gewesen.
Die Verbraucherzentrale forderte für den Fall, dass ein Vertragswechsel beispielsweise über Vermittlungsportale wie Check24 oder Verivox erfolgt, die Einführung einer verpflichtenden Vollmacht in Textform. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, müsse der bisherige Anbieter den Vertragswechsel ablehnen, erklärte die VZBV.
Verbraucher sollten zudem ein Rückkehrrecht in den vorherigen Liefervertrag bekommen, wenn der Vertragswechsel nicht von Verbraucherseite initiiert wurde, forderte Vorständin Pop. Wenn der bisherige Anbieter das Vorliegen einer Kündigungsvollmacht nicht überprüft hat, müssten die Kunden in den alten Vertrag zurückkehren können. Grundsätzlich sollte kein Anbieterwechsel eingeleitet werden können, ohne dass Verbraucher diesem aktiv zugestimmt haben, betonte Pop.