Verfahren gegen Olaf Latzel endgültig eingestellt

epd-bild/Alasdair Jardine
Kann nun aufatmen: Gegen eine geleistete Geldzahlung ist das Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel nun abgeschlossen.
Bremer Pastor
Verfahren gegen Olaf Latzel endgültig eingestellt
Das Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ist nach Zahlung einer Geldauflage endgültig eingestellt worden. Latzel habe den Betrag vollständig gezahlt und hier nachgewiesen, so ein Sprecher des Bremer Landgerichtes.

Das sagte auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ein Sprecher des Bremer Landgerichtes. In einem Berufungsprozess vor dem Landgericht hatten sich Ende August alle Beteiligten darauf geeinigt, das Verfahren vorläufig einzustellen mit der Auflage, dass der 56 Jahre alte Theologe 5.000 Euro an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben zahlt (Az.: 52 NBs 225 Js 26577/20).

Dem Beschluss war eine Entschuldigung Latzels vorausgegangen. Der Pastor der konservativen Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich 2019 in einem "Eheseminar" abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert.

Latzel musste das Geld binnen sechs Monaten zahlen. Hätte er das nicht getan, wäre das Verfahren wieder aufgenommen worden. Mit der nun erfolgten Zahlung werde es auf Antrag der Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt, verdeutlichte der Gerichtssprecher. Zuvor hatten sich Gerichte über mehrere Jahre und in unterschiedlichen Instanzen mit dem Fall beschäftigt.

Mit der endgültigen Einstellung gibt es keine gerichtliche Entscheidung in der Sache, also keine juristische Bewertung, ob Latzels Worte die Menschenwürde verletzt haben und volksverhetzend waren oder nicht. Der Pastor hatte in dem Eheseminar von "Genderdreck", "teuflischer Homolobby" und "Verbrechern" auf dem Christopher-Street-Day gesprochen. Ein innerkirchliches Disziplinarverfahren wegen der Äußerungen läuft noch.

Info: Aktenzeichen Schuldspruch Amtsgericht: 96 Ds 225 Js 26577/20,

Aktenzeichen Berufungsverfahren Landgericht mit Freispruch: 1Ss48/22,

Aktenzeichen Revision am Oberlandesgericht: 1Ss48/22,

Aktenzeichen erneutes Berufungsverfahren am Landgericht: 52 NBs 225 Js 26577/20.