Berlin (epd). Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geht davon aus, dass die Sozialleistungen für Asylbewerber im kommenden Jahr sinken. Es müsse alles diskutiert werden, „was die Magnetwirkung des deutschen Sozialstaats reduziert“, sagte Lindner der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). „Beispielsweise wird der Regelsatz der Grundsicherung für Asylbewerber kommendes Jahr um 13 bis 19 Euro gesenkt, da die Inflation niedriger ist als erwartet“, ergänzte er.
Zuständig für die Festsetzung der Regelsätze ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ein Sprecher des Ministeriums sagte auf Anfrage, offizielle Beträge gebe es noch nicht. Er erläuterte gleichzeitig, dass anders als beim Bürgergeld für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kein sogenannter Besitzschutz gilt. Der monatliche Regelsatz für Asylbewerber kann also sinken. Das Ausmaß der Verminderung der Geldleistung hänge davon ab, ob der sich aus notwendigem Bedarf und persönlichem Bedarf ergebende Gesamtbedarf weitgehend als Sachleistung oder als Geldleistung erbracht wird, fügte der Sprecher hinzu.
Asylbewerber erhalten in Deutschland Leistungen, die deutlich unterhalb der Höhe des Bürgergelds liegen. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt aktuell bei 460 Euro, bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft bei 413 Euro pro Monat. Bund und Länder haben sich in diesem Jahr darauf verständigt, dass der Großteil der Leistungen über eine Geldkarte abgewickelt werden und Bargeld nur noch sehr begrenzt ausgezahlt werden soll.
Bei positivem Asylbescheid oder nach Ablauf einer bestimmten Frist bekommen auch Flüchtlinge Bürgergeld. Die Zeit, in der die Zahlung der abgesenkten Asylbewerberleistungen möglich ist, wurde von der Ampel-Koalition auf drei Jahre verdoppelt. Bereits von Heil angekündigt wurde, dass das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht steigen soll. Es wird wegen des Besitzschutzes aber auch nicht sinken.