Salzgitter, Hannover (epd). Das umstrittene Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter kann zunächst weitergebaut werden. Das niedersächsische Umweltministerium lehnte am Freitag einen Antrag der Umweltverbände BUND und Nabu auf eine Rücknahme der Genehmigung endgültig ab. Die Entscheidung sei „nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung“ gefallen, teilte das Ministerium mit. Die Verbände bedauerten die Entscheidung des Ministeriums.
Den Umbau des früheren Eisenerzbergwerks Schacht Konrad zum Bundesendlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll hatte das Land Niedersachsen 2002 genehmigt. Klagen von Kommunen, der Kirche und von Privatpersonen gegen das Lager blieben erfolglos.
Im Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) beim Land Niedersachsen die Rücknahme beziehungsweise den Widerruf der Baugenehmigung sowie einen Baustopp beantragt. In einem vorläufigen Bescheid lehnte Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) die Anträge im Dezember 2023 ab. Gegen diesen Bescheid legten die Umweltverbände wiederum Widerspruch ein.
An seiner kritischen Haltung und derjenigen der rot-grünen Landesregierung zu einem Endlager Schacht Konrad ohne bundesweiten Standortvergleich und fehlende Rückholbarkeit ändere das nichts, betonte Meyer am Freitag. Die Prüfung des Antrags der Umweltverbände sei aber keine politische, sondern eine rechtliche Frage gewesen. Es habe beurteilt werden müssen, „ob es 22 Jahre später ausreichende Gründe gibt, die damalige Genehmigung zu widerrufen oder zurückzunehmen“.
Die Würdigung der von den Verbänden vorgebrachten Punkte führte Meyer zufolge zu keinem abweichenden Ergebnis im Vergleich zum vergangenen Dezember. Die Anträge würden als unzulässig beziehungsweise unbegründet bewertet. Gegen den Bescheid können die Umweltverbände nun aber erneut Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Ob sie dies tun werden, sei noch offen, erklärten BUND und Nabu auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Aus ihrer Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sehr wohl vor. Schacht Konrad sei als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet. Eine Langzeitsicherheit sei hier nicht gegeben. „Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, ist unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen“, hieß es weiter.
Das Lager Schacht Konrad soll laut Planfeststellungsbeschluss bis zu 303.000 Kubikmeter Atommüll aufnehmen. Die Abfälle stammen aus dem Betrieb und Abriss von Atomkraftwerken sowie zum kleineren Teil aus Forschung und Medizin. Kürzlich war bekanntgeworden, dass das Endlager noch einmal teurer und später fertig wird als geplant. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung als Bauherr und künftiger Betreiber rechnet nun mir Kosten in Höhe von 5,47 Milliarden Euro und der Fertigstellung frühestens 2029.