Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben erstmals eine rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung wegen mangelnden Klimaschutzes bei der Landnutzung erwirkt. Das Bundesumweltministerium habe innerhalb der zulässigen Frist keine Revision gegen das betreffende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Mitte Mai eingelegt, teilte die Umwelthilfe am Freitag in Berlin mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Das Gericht bestätigte auf Anfrage, dass bis Freitag keine Revisionsunterlagen eingegangen waren. (Az. OVG 11 A 31/22)
Laut Umwelthilfe muss die Bundesregierung nach dem Urteil vom 16. Mai Maßnahmen ergreifen, um im Jahr 2045 mehr als 40 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) zu speichern. Dies könnte über Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr und ein Ende der Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken erfolgen.
Die Bundesregierung müsse spätestens bis 31. Oktober die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden, erklärte die Umwelthilfe. Andernfalls werde der Verband Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte, die Regierung werde durch das Urteil gezwungen, auch in Land- und Forstwirtschaft mehr für Klimaschutz und Natur zu tun. Überfällig sei ein ambitioniertes neues Waldgesetz, das sich am Ökosystem Wald und nicht einseitig an den Interessen der Forstindustrie orientiere. In den laufenden Haushaltsverhandlungen müssten Mittel zur Wiederherstellung von Mooren, Feuchtgebieten und Wäldern aufgestockt statt gekürzt werden.