Karlsruhe (epd). Ein Urteil des Landgerichts Detmold gegen drei Jugendliche wegen Totschlags eines obdachlosen Menschen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen von zwei der Angeklagten zurück (AZ: 4 StR 280/24). Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Verurteilten ergeben, erklärte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe.
Die drei Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren hatten nach Erkenntnissen des Landgerichts im Oktober 2023 im Kreis Lippe einen obdachlosen 47-Jährigen unter anderem mit einem Messer attackiert. Der Mann war an den Verletzungen gestorben. Das Landgericht hatte die jugendlichen Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil hatten zwei der drei Angeklagten Revision eingelegt.
Laut dem Landgericht Detmold wollten die Angeklagten den Angriff mit ihrem Mobiltelefon filmen und die Aufnahmen in sozialen Medien verbreiten. Einer der Angeklagten habe dem Opfer mit einem Messer mehrere Stichwunden zugefügt. Die weiteren Angeklagten hätten den Tod des Mannes in Kauf genommen und hätten diesen weiter attackiert.