Berlin (epd). Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit einheitlich ablaufen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen Ausbildung regelt. Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.
Assistenzkräfte sollen künftig vermehrt Aufgaben von Pflegefachkräften übernehmen. Damit soll dem Personalmangel in der Pflege begegnet werden. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird bis 2055 um rund 1,8 auf dann rund 6,8 Millionen steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Gebraucht wird daher mehr Personal in der Pflege, was nicht allein durch eine Steigerung der Zahl der Pflegefachpersonen sichergestellt werden könne. Es bedürfe eines „Personalmixes“ aus Fachkräften und Pflegeassistenzen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, mit der einheitlichen Ausbildung werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Ausbildung als „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein Hauptschulabschluss sein. Die Ausbildung soll in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36 Monaten absolviert werden. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen. Zudem sollen die Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Bislang gilt das laut Bundesregierung nur für etwa die Hälfte der Personen, die sich zur Pflegeassistenz ausbilden lassen.