Düsseldorf (epd). Bei einer Überprüfung von 30 Tötungsdelikten der vergangenen Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen hat ein Expertenteam des Landeskriminalamtes sieben Taten ermittelt, bei denen die Täter vermutlich ein rechtsextremistisches Motiv hatten. Insbesondere für die Hinterbliebenen sei die erfolgte Aufarbeitung wichtig, teilten das Landeskriminalamt und das NRW-Innenministerium am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorstellung der Ergebnisse der Projektgruppe „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt in NRW) mit.
„Dass wir die Fälle aus der Vergangenheit neu betrachtet und bewertet haben, war erforderlich“, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). „Handelt es sich um Rechtsextremismus, soll er als solcher benannt und in der Statistik erfasst sein.“
Überprüft wurden 30 Gewaltdelikte aus den Jahren zwischen 1984 und 2020 mit Todesopfern aus NRW. Anlass war die Neubewertung eines Falles aus dem Jahr 2003, der nachträglich als rechtsextremes Tötungsdelikt anerkannt worden war. Das NRW-Innenministerium beauftragte daraufhin ein interdisziplinäres Expertenteam des Landeskriminalamtes, strittige Fälle zu identifizieren und aus der heutigen Perspektive erneut zu betrachten.
Die Expertengruppe unter Leitung eines Politikwissenschaftlers hatte über ein Jahr lang die Gewaltverbrechen analysiert und dafür Gerichtsurteile und Verfahrensakten hinzugezogen. Handlungsleitend bei der Untersuchung war die Frage, ob die Tötung eines oder mehrerer Menschen rechtsextremistisch motiviert war.