Bremen (epd). Das Verfahren gegen den Bremer evangelischen Pastor Olaf Latzel wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung wird vorläufig eingestellt. Vor dem Landgericht in Bremen haben sich am Mittwoch in einem Berufungsprozess alle Verfahrensbeteiligten mit diesem Vorschlag der Verteidigung einverstanden erklärt. Der 56-jährige Theologe der konservativen St. Martini-Gemeinde in der Hansestadt stand erneut vor Gericht, weil er in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert hatte. (AZ: 52 NBs 225 Js 26577/20)
Der Einstellung ging eine Entschuldigung Latzels voraus, sie ist mit einer Geldauflage verbunden. Latzel soll 5.000 Euro an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen.
Es war mittlerweile der vierte Durchgang im Strafprozess gegen Latzel. Der Pastor hatte in seinem zunächst gemeindeinternen Eheseminar von „Genderdreck“, „teuflischer Homolobby“ und „Verbrechern“ auf dem Christopher-Street-Day gesprochen, später hatte er sich dafür entschuldigt. Das Bremer Amtsgericht verurteilte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Worte im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.
In der nächsten Instanz sprach ihn das Landgericht in einer Berufung am 20. Mai 2022 frei. Die Begründung: Seine Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen.