Bremen (epd). Vor dem Landgericht in Bremen hat am Mittwoch erneut ein Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel begonnen. Dem 56-jährigen Theologen der konservativen St. Martini-Gemeinde in der Hansestadt wird Volksverhetzung vorgeworfen. Er hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert. (AZ: 52 NBs 225 Js 26577/20)
Noch bevor die Vorsitzende Richterin Frauke Wesemüller das Wort ergreifen konnte, wollten zwei Vertreter einer „Internationalen Organisation Völkerrecht“ eine Erklärung verlesen, wurden aber des Saales verwiesen. Dann stieg Wesemüller mit einem Rückblick auf den bisherigen Verfahrensverlauf in den Prozess ein.
Es ist mittlerweile der vierte Durchgang im Strafprozess gegen Latzel. Der Pastor hatte in seinem zunächst gemeindeinternen Eheseminar von „Genderdreck“, „teuflischer Homolobby“ und „Verbrechern“ auf dem Christopher-Street-Day gesprochen, später hatte er sich dafür entschuldigt. Das Bremer Amtsgericht verurteilte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Worte im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.
In der nächsten Instanz sprach ihn das Landgericht in einer Berufung am 20. Mai 2022 frei. Die Begründung: Seine Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen. Nun sind in der zweiten Berufung insgesamt vier Verhandlungstermine geplant.