Hannover (epd). Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens bedauert ein Schreiben der Landesaufnahmebehörde an die Bundespolizei, nach dem Personen auf freien Fuß zu setzen sind, die sich gegen ihre Abschiebung wehren. Das Schreiben sei „leider ausgesprochen missverständlich und unpräzise formuliert“ und werde künftig nicht mehr verwendet, sagte Behrens dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die „Bild“ hatte am Donnerstag zuerst über die Erklärung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen berichtet. Darin heißt es: „Wenn sich der Betroffene weigert in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“ Der Betroffene habe sich umgehend bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Dass das Schreiben so der Bundespolizei übersandt wurde, sei „ein bedauerlicher Einzelfall“, sagte Behrens weiter. „Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Weisung, grundsätzlich Personen auf freien Fuß zu setzen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren.“ Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sei nicht befugt, eine solche Weisung auszusprechen.
Jedoch könne die Polizei nach der bundesgesetzlichen Rechtslage ausreisepflichtige Personen beim Scheitern ihrer Abschiebung nur auf richterlichen Beschluss in Haft nehmen, erläuterte das Landesinnenministerium. „Andernfalls müssen sie auf freien Fuß gesetzt und aufgefordert werden, sich eigenständig bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu melden.“