Frankfurt a.M. (epd). Ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen soll einem Medienbericht zufolge zeitnah auf den Weg gebracht werden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ, Freitag) berichtete, wollen die zuständigen Politiker der Ampel-Koalition im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dieser solle so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.
„Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten“, sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Castellucci der Zeitung. Laut FAZ sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Castellucci.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.
Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten verhandeln müssten jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen. Mehr als 600 Millionen Euro zahlen die Länder jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist die erste, die sich die Ablösung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat. Grüne, FDP und Linke hatten in der vergangenen Wahlperiode als Oppositionsparteien einen Vorschlag vorgelegt, der von der damals regierenden großen Koalition im Bundestag abgelehnt wurde.
Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte vor einem Alleingang: „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.