Google hat Monopolstellung bei Internet-Suche

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Boris Roessler
Als Suchmaschine ist Google auf vielen Endgeräten voreingestellt.
Urteil durch US-Gericht
Google hat Monopolstellung bei Internet-Suche
Der US-amerikanische Internetriese Google hat in den USA einen wichtigen Kartellstreit verloren. Bezirksrichter Amit Mehta sprach Google am Montag (Ortszeit) in Washington wegen Wettbewerbsverstößen schuldig.

Um sein Suchmaschinen-Monopol aufrechtzuerhalten, lasse Google keine konkurrierenden Unternehmen zu. Google habe somit gegen das US-Kartellrecht verstoßen. Justizminister Merrick Garland lobte, das Urteil sei "ein historischer Sieg für das amerikanische Volk". Kein auch noch so mächtiges Unternehmen stehe über dem Gesetz.

Dem Urteil zufolge hat Google Milliarden Dollar ausgegeben, um sicherzustellen, dass Gerätehersteller Google bevorzugt als Suchmaschine voreinstellen. 94,9 Prozent der Online-Suchen auf mobilen Geräten würden mit Google getätigt. Googles Dominanz sei so ausgeprägt, dass das Unternehmen beim Festlegen seiner Preise für Werbung möglicherweise die Preise konkurrierender Firmen gar nicht berücksichtigen müsse. Uneingeschränkte Preissteigerungen hätten für "dramatisches Umsatzwachstum" gesorgt.

Der Präsident für globale Angelegenheiten bei Google, Kent Walker, erklärte laut "Financial Times", das Unternehmen werde Berufung einlegen. Das Urteil "erkennt, dass Google die beste Suchmaschine anbietet", zitierte die Zeitung Walker, "zieht aber die Schlussfolgerung, dass wir diese nicht leicht zugänglich machen dürfen".

Gegen Google hatte das US-Justizministerium geklagt. Das Verfahren hatte im September 2023 begonnen. Das Justizministerium brachte vor, es gehe um die "Zukunft des Internets". Google machte beim Prozess geltend, die herausragende Rolle seiner Suchmaschine gründe sich auf Innovation und qualitative Überlegenheit.

Das Fachmagazin "Computerworld" klassifizierte den Prozess als das bisher "bedeutendste Kartellverfahren des 21. Jahrhunderts".
Ein Teil des Verfahrens fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil angeblich Geschäftsgeheimnisse geschützt werden sollten. In einem zweiten Verfahren soll über die Konsequenzen des Urteils entschieden und festgestellt werden, mit welchen Mitteln Googles Monopolstellung eingeschränkt werden kann.