Verfassungsbeschwerde: Öko-Aktivisten gehen gegen Datenweitergabe vor

Verfassungsbeschwerde: Öko-Aktivisten gehen gegen Datenweitergabe vor

München, Berlin (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Klimaaktivisten haben Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht. Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht richte sich gegen eine Vorschrift, die es dem bayerischen Inlandsgeheimdienst ermögliche, persönliche Daten unter geringen Voraussetzungen an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieter weiterzugeben, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Freitag in Berlin mit.

Dadurch könnten die Betroffenen etwa ihren Job verlieren oder aus Vereinen ausgeschlossen werden, sagte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft. Die Betroffenen würden nichts von der Intervention erfahren und könnten sich deshalb auch nicht dagegen wehren. Dies sei ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen.

Die fünf beschwerdeführenden Klimaaktivisten sind den Angaben zufolge in Gruppen und Protestbewegungen aktiv, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch oder als Verdachtsfall angesehen werden, darunter „Ende Gelände“ und das „Offene Antikapitalistische Klimatreffen München“.

Laut der Neufassung des Gesetzes darf das Landesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten an nicht-öffentliche Stellen übermitteln, „wenn dies erforderlich ist zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl“. Die Weitergabe ist unter bestimmten Voraussetzungen auch „zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“ erlaubt. Das Staatsministerium muss der Datenweitergabe zustimmen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte bereits 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesetz eingelegt. 2022 gab das Bundesverfassungsgericht der Klage in weiten Teilen statt. Der bayerische Gesetzgeber habe in einer anschließenden Reform des Gesetzes in vielen Punkten den Schutz der Privatsphäre verbessert, so die Gesellschaft. Die ohnehin vagen Voraussetzungen für die Informationsweitergabe an private Stellen seien jedoch noch einmal abgesenkt worden.