KZ-Prozess: Entscheidung am 20. August

KZ-Prozess: Entscheidung am 20. August
Eine heute 99 Jahre alte, ehemalige Zivilangestellte des NS-Konzentrationslagers Stutthof ist gegen ihre Verurteilung im Jahr 2022 vorgegangen. In dem Revisionsverfahren will der Bundesgerichtshof nun am 20. August seine Entscheidung verkünden.

Leipzig, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Fall einer 2022 verurteilten ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verhandelt. Die heute 99-Jährige Irmgard F. hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt. Eine Entscheidung soll am 20. August verkündet werden, teilte der Bundesgerichtshof im Anschluss mit (5 StR 326/23).

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes wollte nach Angaben des BGH in Karlsruhe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord klären. Laut Generalbundesanwalt wirft die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen ist.

Das Landgericht Itzehoe hatte die Frau im Dezember 2022 nach 40 Verhandlungstagen wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Laut Anklage war Imgard F. von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.

Nach Überzeugung der Anklage hatte Irmgard F. mit ihrer Schreibarbeit dafür gesorgt, dass der Lagerablauf aufrechterhalten werden konnte. Sie sei durch ihre Arbeitsbereitschaft eine wichtige Unterstützung des Lagerkommandanten und seiner Adjutanten gewesen. Die Angeklagte hatte sich in dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess nie zu den Vorwürfen gegen sie geäußert. In ihrem sogenannten letzten Wort hatte sie vor Gericht erklärt, es tue ihr leid, was alles geschehen sei: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.

In dem ersten Prozess hatte das Gericht 8 der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen gehört. Die Überlebenden des Lagers berichteten in der Verhandlung vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. In dem Lager bei Danzig hatte die nationalsozialistische Schutzstaffel (SS) während des Zweiten Weltkriegs mehr als 100.000 Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Nach Erkenntnissen von Historikern starben in dem KZ rund 65.000 Menschen.