Hannover (epd). Nach einem Urteil des Hamburger Sozialgerichts gegen pauschale Bargeld-Obergrenzen bei der Bezahlkarte für Asylbewerber fürchten die Städte und Gemeinden erheblichen Mehraufwand. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, müssten die Bundesländer Kriterien für die Einzelfallprüfung erstellen, sagte Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag).
„Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Länder Kriterien entwickeln, wie der Bargeldbetrag bei bestimmten Sondersituationen zu bestimmen ist“, sagte er. Mit einem Kriterienkatalog könnten die Prüfungen beschleunigt und zugleich die individuelle Situation berücksichtigt werden. „Sollte tatsächlich eine Einzelfallprüfung in jedem Fall und bei Änderungen von Situationen notwendig sein, könnte das mit erheblichem personellem Mehraufwand verbunden sein.“
Das Sozialgericht Hamburg hatte in einem einstweiligen Verfahren die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages der Bezahlkarte auf 50 Euro für geflüchtete Menschen gekippt. Die Hamburger SocialCard stehe auf gesetzlicher Grundlage und sie als Bezahlkarte nicht per se unwürdig sei, betonte das Gericht. Lediglich die Ausgestaltung der Karte sei rechtspolitisch umstritten. Die Art der Leistung stehe im Ermessen der Behörde, die dabei den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen habe.
Pro Asyl erklärte zu dem Gerichtsbeschluss: „Die Bezahlkarte war von Anfang ein Schikane-Instrument und ist das Produkt einer populistischen Debatte.“ Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, mit der Entscheidung des Gerichts drohten den Ländern weitreichende Konsequenzen. „Damit wird die Bezahlkarte, die als Bürokratie-Erleichterung verkauft wurde, zu einem bürokratischen Monstrum.“ Das könnte Verwaltungen vor Ort abschrecken und davon abhalten, die Bezahlkarte einzuführen.